Liebe Eltern,
die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im Unterrichtsraum ist mit dem heutigen Tage außer Kraft gesetzt, bei Bewegung im Lernraum, auf den Gängen und auf dem Schulhof (außer zum Essen/Trinken) muss sie jedoch weiterhin getragen werden. Ein freiwilliges Tragen der MNB ist natürlich erlaubt und willkommen.
Umso wichtiger ist es, dass wir alle uns im Interesse unser aller Gesundheit an die Hygiene- und Abstandsregeln halten. Eine dieser Regeln betrifft den Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die möglicherweise Symptome einer COVID19-Erkrankung aufweisen. Hierzu hat das Schulministerium NRW einen Handlungsplan veröffentlicht, welchen Sie hier einsehen können.