Wenn Eltern sich aktiv am Schulleben beteiligen und in den Gremien mitwirken, hat das positiven Einfluss auf das Schulklima. Doch welche Gremien gibt es und wie sieht die Mitwirkung aus?
Hier finden Sie eine kurze Übersicht über die Möglichkeiten der Elternschaft, Schule mitzugestalten. Bei weiteren Fragen können Sie sich natürlich jederzeit gerne an die Schulpflegschaftsvorsitzenden wenden.
Was macht eigentlich...
(bitte ausklappen)
Jede Klasse wählt am ersten Elternabend des Schuljahres eine*n Klassenpflegschaftsvorsitzende*n und eine*n Stellvertreter*in. Die Vorsitzenden vertreten die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft und können auch bei Schwierigkeiten in der Klasse zwischen Eltern und Lehrenden vermitteln. Darüber hinaus nehmen sie beratend an Klassenkonferenzen teil. Besteht kein Klassenverband, wird die Pflegschaft aus den Eltern der Jahrgangsstufe gebildet.
Die Schulpflegschaft setzt sich aus allen Klassenpflegschaftsvorsitzenden zusammen und trifft sich in der Regel einmal pro Halbjahr. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Vertreter*innen der einzelnen Klassen können hier gemeinsam über aktuelle Themen und Probleme diskutieren und diese der Schulleitung vortragen. Zudem können Anträge zur Abstimmung an die Schulkonferenz gestellt werden. Aus den Reihen der Schulpflegschaft werden zu Beginn des Schuljahres ein*e Schulpflegschaftsvorsitzende*r und bis zu drei Stellvertreter*innen sowie die Elternvertretung für die Schulkonferenz gewählt.
Damit möglichst viele Stimmen und unterschiedliche Auffassungen aus der Elternschaft Gehör finden, ist es wichtig, dass aus jeder Klasse mindestens eine Elternvertretung an den Sitzungen teilnimmt.
Die Schulpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter*innen sind eure Ansprechpartner*innen in allen schulischen Belangen und Problemen, die nicht direkt auf Klassenebene gelöst oder mit den Lehrkräften/der Schulleitung besprochen werden können. Auch bei Konflikten zwischen Eltern und Schule stehen wir euch als Vermittler zur Seite.
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule und besteht zu gleichen Teilen aus gewählten Vertreter*innen der Eltern, der Schülerschaft und der Lehrkräfte. Sie befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und stimmt über Vorschläge der Schulleitung oder des Trägers ab.
Mögliche Themen sind:
[Quelle: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen]
Zudem kann die Schulkonferenz Anträge an den Schulträger oder die Schulaufsichtsbehörde richten.
In der Klassenkonferenz beraten die Lehrer*innen einer Klasse über Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie den Leistungsstand der Schüler*innen. Neben den Lehrkräften kann der oder die Vorsitzende der Klassenpflegschaft in beratender Funktion an der Konferenz teilnehmen, soweit es nicht um die Leistungsbewertung einzelner Schüler*innen geht.
Die Fachkonferenz berät über alle Angelegenheiten, die das Fach oder die Fachrichtung betreffen, und entscheidet über die grundsätzliche didaktische und methodische Ausrichtung. Eltern sind ausdrücklich eingeladen, mit bis zu zwei gewählten Vertreter*innen beratend an den Konferenzen teilzunehmen.
Das ABC der Elternmitwirkung
Weitere Informationen zu Gremien, Wahlen und Elternverbänden erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung NRW.
Vorsitzende: Frau Eich
Stv. Vorsitzende: Frau Lobmeyer,
Frau Nöll & Frau Metz
...werden bald aktualisiert!
Protokolle und Elternbriefe