LRS-Förderung

Zu Beginn eines Schuljahres findet jeweils in der Stufe 5 eine Diagnostik-Phase (u.a. Duisburger-Rechtschreibtestung) zur Erfassung von Leserechtschreibschwierigkeiten statt. Die Schülerinnen und Schüler, die bei dieser Diagnostik und im Unterricht Auffälligkeiten zeigen oder bei denen bereits in der Grundschule eine Rechtschreibschwäche diagnostiziert wurde, werden für die zusätzliche Förderung ausgewählt. Sollten sich Verbesserungen im Laufe des Schuljahres einstellen, kann die Förderung auch kurzfristig beendet werden. Die LRS-Förderung wird von entsprechend fortgebildeten Lehrern in Kleingruppen durchgeführt.

 

Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler erfolgt in Absprache mit den Deutsch-Fachlehrern, den Sprachelehrern und den Klassenlehrern der Stufe 5. Es findet ein kontinuierlicher Austausch statt, sodass möglichst die Entwicklung eines jeden Kindes in den Blick genommen werden kann. Die Förderung findet in jeweils festgelegten Stunden statt. Man ist darum bemüht, die Schülerinnen und Schüler vorwiegend während der Lernzeiten speziell im Lesen und Rechtschreiben zu fördern. Sollten mehr Schüler einen Förderbedarf haben als Plätze zur Verfügung stehen, wird im Einzelfall entschieden, welche Schüler vorrangig an der Förderung teilnehmen können. Sollten im laufenden Schuljahr weitere Schüler zur Überprüfung/Diagnostik gemeldet werden und sich eine LRS abzeichnet, wird im Einzelfall entschieden, ob und in welchem Rahmen eine Förderung möglich ist.

 

In der Stufenkonferenz wird darüber abgestimmt, wie und in welcher Form für die Schüler mit LRS ein Nachteilsausgleich gewährt wird. Für Fragen und Rückmeldungen stehen die Fachlehrer im Rahmen ihrer Sprechstunde oder auch während des Elternsprechtages zur Verfügung.

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