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FFP2-Maske in Bus&Bahn erforderlich!

Die VWS weisen auf die FFP2-Pflicht in Bus und Bahn hin:

 

Die Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd bitten ihre Kunden bei der Nutzung ihrer Busse ab sofort die im Bundesinfektionsgesetz geforderte FFP2-Maske zu nutzen! "Um unseren Kunden eine Eingewöhnungszeit der erst seit vergangenem Freitag erlassenen Verfügung zu geben, werden in Abstimmung mit dem Aufgabenträger ZWS in unseren Bussen bis einschließlich Dienstag, 27.04.21, auch noch medizinische Masken akzeptiert", so VWS Betriebsleiter Gerhard Bettermann.

 

Die bisher angewendeten Ausnahmeregelungen bestehen weiterhin für Kinder unter 6 Jahren. Diese sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder unter 14 Jahren dürfen mit einer Stoffmaske den ÖPNV nutzen und Personen, die aus medizinischen Gründen von der Tragepflicht befreit sind, benötigen keine Gesichtschutzmaske. Voraussetzung ist hier die Vorlage eines ärztlichen Attests!

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