Im Rahmen des Ergänzungsunterrichts kann in Klasse 8 das Fach Spanisch als moderne Fremdsprache gewählt werden. Das Fach Spanisch ist am Ende der Klasse 10 relevant bzgl. des Q-Vermerks, wird jedoch bei einem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 nicht berücksichtigt.
Spanisch sollte durchgehend in Klasse 8 bis 10 belegt werden, ist jedoch zu jedem Halbjahr auf begründeten Antrag abwählbar. Unterrichtet werden zwei Wochenstunden, es werden (anders als in den anderen EU-Modulen) pro Halbjahr zwei Klassenarbeiten geschrieben. Ein Einstieg nach Anfang Klasse 8 ist nicht möglich.
Für den Erwerb des Abiturs ist neben Englisch eine zweite Fremdsprache verbindlich. Diese kann Französisch oder Latein ab Klasse 7 im WP-Bereich sein oder Spanisch im Rahmen des EU ab Klasse 8. Die zweite Fremdsprache muss aber nicht in zwingend in der Sekundarstufe 1 erlernt werden! Auch in Klasse 11 (EF = der Eingangsphase zur gymnasialen Oberstufe) kann die zweite Fremdsprache noch belegt werden, allerdings mit einem höheren Stundenaufwand gegenüber SchülerInnen, die die zweite Fremdsprache bereits in der Sekundarstufe 1 erlernt haben.